Allgemeine Geschäftsbedingungen - Küchenarbeitsplatten

Imprägnierung
Die Imprägnierung der Oberfläche mit gesundheitlich unbedenklichem Silan zeichnet sich durch die Saugfähigkeit des Materials aus und schützt vor Fleckenbildung. sollten trotzdem Fette, Öle, Obst- und Weinsäuren, Kaffee etc. nicht stundenlang auf das Material einwirken. Ein Abwischen der Flächen nach dem Kochen wird deshalb empfohlen.

Berechnung
Für die Berechnung von Flächen der Werkstücke gilt das jeweils kleinste umschriebene Rechteck. Ausschnitte, Ausklinkungen, Einbuchtungen, Schrägschnitte usw. umfassen somit zur berechneten Fläche.
Die Berechnung von schmalen Arbeitsplatten erfolgt mit einer Mindestbreite von 20 cm. Nicht rechtwinklige Platten werden mit dem kleinstumgeschriebenen Rechteck berechnet.

Material
Als Naturprodukt unterliegt der Naturstein Schwankungen in Farbe und Struktur. Vorgelegte Natursteinmuster zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steins und sind nicht verbindlich. Abweichungen sind als naturbedingte und normale Betrachtung. Feine Haarrisse in der polierten Gesteinsoberfläche könnten gelegentlich auftreten, sind aber kein Qualitätsmangel. Naturstein muss unter Umständen bei offenen Adern, sichtbaren Löchern oder Stichen mit einem 2-Komponenten-Kleber gekittet werden. Solche Verkittungen, wenn nötig unterstützt durch Klammern, sind ein wesentliches Erfordernis der Natursteinbearbeitung.
Der Endkunde muss entsprechend darauf hingewiesen werden, dass ein Muster nur richtungsweisend die Materialfarbe und Struktur aufzeigen kann. Insbesondere bei strukturierten Materialien zeigt ein Muster nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten Farbspektrums. Reklamationen aufgrund von Farbschwankungen müssen daher ausgeschlossen werden.

Lieferfristen
Die Lieferzeit beginnt ab Erhalt aller zur Abwicklung des Auftrages Notwendigen Unterlagen. In der Regel sind beim Aufmaß mit dem Auftraggeber alle für die Fertigung und Montage notwendigen Details zu klären. So müssen zum Beispiel beim Aufmaß technische Zeichnungen für Spüle und Herd übergeben werden. Falls nötig, müssen Spüle und Kochfeld für den werksseitigen Einbau beim Aufmaß bereitgestellt werden. Sofern wir Material liefern und einbauen, sind die Teile B und C (DIN 18332) der VOB, die wir Ihnen auf Anforderung jederzeit gerne übersenden, Vertragsgrundlage.

Annahmeverzug
Bei Nichtabnahme von gelieferten Waren gehen die dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Empfängers bzw. Bestellers, auch die Gefahr von Schäden bei der Rückführung des Materials.

Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigenturm an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Zahlungsbedingungen
Sofern nichts Abweichendes vereinbart, gilt bei:
- Neukunden & Privatkunden: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung und Restbetrag fällig sofort bei Abholung
oder Montage der Arbeitsplatten bzw. Abdeckplatten.
- Bestandskunden: innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto oder Innerhalb 30 Tagen nach
Rechnungsdatum netto.

Aufmaß- und Montagebedingungen



1. Vor dem Aufmaß von Abdeckplatten für Küchen, Waschtische oder Möbel im Allgemeinen durch unseren Mitarbeiter, muss das Möbelstück bereits fertig montiert sein.


2. Beim Aufmaß von Küchenabdeckplatten bzw. wenn Fensternischen, Rückwände usw. verkleidet werden, hat der Auftraggeber beim Aufmaß enthalten zu sein, um technische und für die Montage der Platten relevante Fragen klären zu
can. Dabei kann es sich um nötige Schreiner-, Putz-, Elektriker- oder Mauererarbeiten handeln, die vor der Montage noch erbracht werden müssen. Es kann auch die Befestigung der Spülen, des Kochfeldes oder das Auflager der
Abdeckplatten zum Beispiel im Eckbereich beim Aufmaß besprochen werden.

3. Während dem Aufmaß, trägt der Auftraggeber die komplette Verantwortung für die vereinbarten notwendigen Leistungen, die nicht das Werk Naturstein betreffen. Falls verschiedene Arbeiten vor der Montage der Abdeckplatten nicht erbracht wurden und von unseren Monteuren erledigt werden, sind die dafür aufgewendeten Regiestunden vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Wartezeiten, die ohne unser Verschulden, während der Ausführung des Montageauftrages entstehen.


  1. Wir erkennen eine Haftung für uns unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche nur für die ordnungsgemäße Montage an. Sofern Mängel auf das Eingreifen des Auftraggebers oder Dritter beruhen, entfällt für uns jeglicher Haftung. Insbesondere bei werkseitigem Einbau von Ceran-Kochfeldern, die flächenbündig eingeklebt Werden, lehnen wir jede Garantieübernahme nach Einbau und Funktionsüberprüfung der Ceran-Kochfelder ab. beschädigten, die durch unkundige Behandlung oder Nachlässigkeit von Seiten des Auftraggebers oder dessen Kunden entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Dazu zählt auch die möglicherweisee Inanspruchnahme oder natürliche Abnutzung des Materials.

    5. Reklamationen aufgrund von Farb- und Strukturänderungen gegenüber dem Muster sind ebenfalls ausgeschlossen, da Naturmaterialien Farbschwankungen beeinflussen, auf die der Auftraggeber den Kunden aufmerksam machen müssen.

    6. Die Aufmaß- und Montagebedingungen ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei sinngemäßen Überschneidungen haben unsere AGBs Vorrang.

Gewährleistung
Im Hinblick auf die entsprechenden Eigenschaften des angebotenen Gesteins werden keine Garantien abgegeben, sondern äußerstenfalls Beschaffenheitsangaben. Adern, Poren und gehören zum Erscheinungsbild und berechtigen nicht zur Reklamation. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen und vor Einbau des Materials berücksichtigt.

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung und Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der ausgewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne wesentliche Kosten für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängig machen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer & uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die früheste Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügen. Verbraucher & uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Verlegt der Kunde von uns gelieferten Materialien trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung. trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Verlegt der Kunde von uns gelieferten Materialien trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung. trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Verlegt der Kunde von uns gelieferten Materialien trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 5.3. dieser Bestimmung).

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus zusätzlichen Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Einbau durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, mangelhafte Bauarbeiten bzw. ungeeigneter Baugrund, jeweils sofern die Verstöße nicht auf ein
Verschulden durch uns abgeleitet sind.

Hinweise
Küchenarbeitsplatten aus Granit, Natur- und Kunststeinplatten sind unter vielen Kunden berühmt, sie gelten als äußerst pflegeleicht, hitzebeständig, kratzfest, säure- und laugenbeständig. Der Stein ist hygroskopisch und nimmt Feuchtigkeit auf,
die anschließend wieder verdunsten. Um Fleckenbildung zu verhindern, werden sämtliche Werkstücke werkseitig imprägniert. Die Imprägnierung wirkt öl- und wasserabweisend, trotzdem ist der Stein nicht versiegelt. Wenn Kaffee, Wein
oder Öl stundenlang auf die Oberfläche einwirkt, kann eine Fleckenbildung nicht vermieden werden. Deshalb sollten die Arbeitsplatten aus Granit nach Gebrauch mit üblichem Spülmittel oder der von uns empfohlenen Steinseife abgewischt
werden.

 

 

 

 

 

 

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen

für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18332

Naturwerksteinarbeiten

Warenbeschaffenheit

Der zu liefernde Naturstein wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt. Mustertreue kann jedoch nicht zugesichert oder garantiert werden, da es sich um ein Naturprodukt handelt. Abweichungen wie zB in Farbe, Ader, Tupfen, Trübungen, Striemen,Veränderungen im Gefüge (Struktur, Körnung) sowie sonstige Naturgegebenheiten wie zB Stiche, Risse, offene Stellen, Poren, Einsprengungen, Glas-Quarz-Adern, Kristalle oder sonstige Versteinerungen can, sofern sie in der natürlichen Beschaffenheit des Steins und des Vorkommens begründet sind, keine Mängel und somit auch nicht Gegenstand einer Beanstandung sein.

Plattendicke

Naturwerksteine ​​mit Dicken bis 80mm gelten als Platten, mit größeren Dicken als

massive Werkstücke. Die Dicke der Platten richtet sich nach der Beanspruchung,

der Materialfestigkeit, dem Plattenformat, der Verlegetechnik und dem Untergrund.

Grenzabmaße

Als Grenzabmaße für Platten und Werkstücke gelten:

für die Dicke

. bis zu einer Dicke von 30 mm ± 10%,

. bei einer Dicke von mehr als 30 mm ± 3 mm,

DIN 18332 : 2002-12

NormCD - Stand 2006-03

. bei einer Dicke von mehr als 80 mm ± 5 mm,

. bei zusammengesetzten Platten die sichtbare Dicke am Stoß ± 0,5mm,

. bei zusammengesetzten Werkstücken die sichtbare Dicke am Stoß 1mm,

 

für die Länge

. bei einer Länge bis zu 60 cm ± 1mm,

. bei einer Länge von mehr als 60 cm ± 2mm,

. bei einer Dicke von mehr als 80 mm ± 5 mm, für den Winkel

. bei einem Winkel, bezogen auf die Kantenlänge, 0,2% bis zu

max. 2mm.

Dies gilt nicht für gespaltene und handbekantete Platten und Werkstücke.

Ebenheitstoleranzen

Abweichungen von der Ebenheit der Oberfläche geschliffener oder polierter Platten

darf nicht mehr als 0,2% der größten Plattenlänge, maximal 2mm, betragen.

Dies gilt nicht für bruchraue und gespaltene Oberflächen.

Verlegung von Küchenarbeitsplatten

Der Verlegebereich ist kundenseits vorbereitet :

-Abnehmen und Anschließen von Ceran-und Spülfeldern liegen im Verantwortungsbereich des Kunden

-jegliche Elektroarbeiten, wie zB Steckdosen-Demontage und Montage liegen im Verantwortungsbereich des Kunden

-Montagearbeiten , die über das Verlegen/ Ablegen der Küchenarbeitsplatten hinausgehen, gehen zulasten des Kunden.